Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Krankenversicherung

Erleichterter Zugang zu Versicherungsleistungen und bessere Vertragsbedingungen im Gruppenversicherungsvertrag (DKV)

Ein Beispiel (mitgeteilt von der DKV):

Ein/e selbständiger/ selbständige Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin, 35 Jahre alt, zahlt für eine Krankentagegeldversicherung:

  • Krankentagegeld ab dem 29. Tag in Höhe von 300 €/Tag
  • ohne Gruppenversicherungsvertrag: 228 €/Monat (Stand: 01.04.2025)
  • mit Gruppenversicherungsvertrag: 75,60 €/Monat (Stand: 01.04.2025)
  • Dies bedeutet eine Ersparnis von: 1.828,80 €/Jahr.

Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. unterhält bereits seit 1967 einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln. Bereits über 3.300 Mitglieder der Selbsthilfe nutzen die Vorteile.

Dieser Gruppenversicherungsvertrag eröffnet Mitgliedern der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V., ihren Lebenspartnern und minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern erleichterten Zugang zur

  • privaten Krankheitskostenvollversicherung zur Absicherung von privaten ambulanten, zahnärztlichen und stationären Behandlungen
  • privaten Krankenhauszusatzversicherung als Erweiterung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.
  • privaten Krankentagegeldversicherung zur Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit und
  • privaten Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit und
  • bessere Vertragsbedingungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen

 

*) Gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 5 der AVB-G. In der Gruppenversicherung für Rechtsanwälte und Notare kann die DKV einzelne Personen nicht ausschließen. Erhöhen Vorerkrankungen jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitragszuschlag erheben

 

Konkret gewährt der Gruppenversicherungsvertrag

  • attraktive Beiträge, insbesondere in den Krankentagegeldtarifen für Rechtsanwälte und Notare,
  • Absicherung der weiterlaufenden Kanzlei- und Betriebskosten, wenn Sie arbeitsunfähig sind,
  • Kontrahierungszwang gemäß geltender Allgemeiner Versicherungsbedingungen für die Gruppenversicherung*),
  • sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsfragen,
  • Mitversicherung von Familienangehörigen und Lebenspartnern zu den gleichen günstigen Konditionen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Auf der folgenden Seite haben wir ein Anmeldeformular für Sie bereitgestellt. Sie können unsere Satzung hier herunterladen und wir schicken Ihnen weitere Informationen zu. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen unsere Stellung gegenüber Verhandlungspartnern und gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Darüber hinaus bietet die DKV umfassenden Service mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem Versicherungsbedarf unseres Berufsstandes vertraut sind. Näheres hierzu finden Sie unter: DKV

  • Krankheitskostenvollversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Kurkostenversicherung
  • Pflegeversicherung Ergänzungsversicherungen

Weitere Informationen zum Thema Gruppenvertrag finden sie auf der Seite der DKV.

 

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