Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Weitere Leistungen

Sterbefallbeihilfe

Aus Vereinsmitteln wird für Hinterbliebene eine Sterbefallbeihilfe gewährt, die jährlich nach den vorhandenen Mitteln festgelegt wird. Sie beträgt derzeit 1.500 €. Wir erteilen Ratschläge auch in Fragen der Sozialhilfe und zur Vorsorge für den Todesfall.

Hilfsfonds

Wir unterhalten einen Hilfsfonds, aus dem Unterstützungen durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder durch sonstige Maßnahmen gewährt werden. Es ist uns ein Anliegen, dass in Not geratene Kolleginnen und Kollegen benannt werden, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst an uns herantreten.

 

Interview

Fragen, die häufig unserem Verein gestellt werden, haben ein Mitglied und der Vorsitzende der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. der NJW beantwortet. Die Veröffentlichung des Interviews aus Heft 23 der NJW erfolgt mit Genehmigung der C.H. Beck´schen Verlage, wofür wir danken.

Interview Selbsthilfe der Rechtsanwälte

Beitrag von Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Wolfgang Nieberler, München, mit freundlicher Genehmigung des MAV, Heft August/September 2017 (S. 22-24):

Fünzig Jahre “Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.”

Forschungsaufträge

Der Verein vergibt hin und wieder Forschungsaufträge, vornehmlich an das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu Themen, die Freiberufler interessieren.

 

Unter anderem ist die Studie „Erfolgreich selbstständig als Anwalt“ erschienen – ein Handbuch für Gründer und Fortgeschrittene – deren Kurzfassung in der Zeitschrift AdVoice 2/2015 veröffentlicht wurde. Es ist direkt beim Institut für Freie Berufe zu erwerben und der erschiene Artikel der AdVoice ist hier nachlesbar.

| Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. |
Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Barer Straße 3/I
80333 München
Tel: 089/59 34 37
Fax: 089/59 34 38
E-Mail: info@selbsthilfe-ra.de