Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Krankenversicherung

Der Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG besteht bereits seit 50 Jahren. Im Rahmen dieses Vertrages können sich unsere Mitglieder zu attraktiven Konditionen vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall schützen.

Vorteile des DKV Gruppenvertrages sind zum Beispiel:

  • günstigere Beiträge
  • sofortiger Versicherungsschutz (ohne die üblichen Wartezeiten)
  • erleichterte Annahmebedingungen (die DKV lehnt keine Beitrittserklärung zum Gruppenversicherungsvertrag ab)
  • Familienangehörige können zu gleichen Bedingungen mitversichert werden (Ausnahme: Verdienstausfallversicherung)
  • Absicherung von Einkommensverlusten (infolge von Krankheiten, die mit längerer Arbeitsunfähigkeit verbunden sind)
  • Krankentagegeldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bis 520 € pro Tag, i.d.R. ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder auch später möglich

 

 

Darüber hinaus bietet die DKV umfassenden Service mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit dem Versicherungsbedarf unseres Berufsstandes vertraut sind.

  • Krankheitskostenvollversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Kurkostenversicherung
  • Pflegeversicherung Ergänzungsversicherungen

Weitere Informationen zum Thema Gruppenvertrag finden sie auf der Seite der DKV.

 

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