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Sterbefallbeihilfe

Aus Vereinsmitteln wird für Hinterbliebene eine Sterbefallbeihilfe gewährt, die jährlich nach den vorhandenen Mitteln festgelegt wird. Sie beträgt 1.500 €.

Hilfsfonds

Wir unterhalten einen Hilfsfonds, aus dem Unterstützungen durch zinslose oder zinsgünstige Darlehen oder durch sonstige Maßnahmen gewährt werden. Es ist uns ein Anliegen, dass in Not geratene Kolleginnen und Kollegen benannt werden, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst an uns herantreten.

Unfallversicherung

Noch ein allgemeiner Hinweis zur Unfallversicherung: Wer freiberuflich tätig ist, also nicht in einem Angestelltenverhältnis steht und daher nicht bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert ist, sollte sich gegen Risiken der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Mönkebergstrasse 7, 20095 Hamburg.